Gewässergrenzen

Grenzverlauf an Gewässern

Die Eigentumsgrenzen von Gewässergrundstücken können sich ändern, wenn sich die Uferlinie durch die Tätigkeit des Wassers an Flüssen, Bächen, Seen und Teichen im Lauf der Zeit auf natürliche Weise ändert. Künstliche Einwirkungen, zum Beispiel Uferverbauung oder Staumaßnahmen, können ebenfalls den Uferverlauf und die Grundstücksgrenzen beeinflussen.

Auf Antrag vermisst das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung solche Änderungen und führt das Liegenschaftskataster auf Grundlage der wasserrechtlichen Vorschriften fort.

Gegebenenfalls werden für die Feststellung der Uferlinie die Kreisverwaltungsbehörde und das Wasserwirtschaftsamt beteiligt.

Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) regelt das Eigentum an Gewässern und die Auswirkungen der natürlichen oder künstlichen Überflutungen und Verlandungen auf die Eigentumsgrenzen.


Nützliche Informationen

zu Gewässergrenzen

Welches Amt ist für mich zuständig?Ämtersuche
VermessungsantragDownload (pdf, 77 kB)
GebührenordnungDatenbank BAYERN.RECHT
Bayerisches WassergesetzDatenbank BAYERN.RECHT
nach oben